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Was ist ein Freiberuf? |
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Nach §18 EStG und §1 PartGG zählen insbesondere selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künsterische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten zu den Freiberufen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Als freiberuflich Tätiger unterliegt man nicht der Gewerbeordnungspflicht - die Anmeldung eines Gewerbes ist nicht notwendig. |
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Welche Berufe fallen unter die freiberufliche Tätigkeit? |
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Neben zahlreichen Ausnahmen findet man eine Untergliederung der freiberuflichen Tätigkeiten im Einkommensteuergesetz (EStG, §18 Abs. 1). Hier werden die Freiberufe in drei Kategorien unterteilt, siehe unten. Dennoch kann man einzelnen Tätigkeiten nicht sofort eine freiberufliche Zielrichtung unterstellen. Das Finanzamt gibt hier Antwort nach Beantragung einer verbindlichen Auskunft (mit Kosten verbunden). |
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Was unterscheidet den Freiberufler vom Gewerbetreibenden? |
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Als Freiberufler unterliegt man im Gegensatz zum Gewerbetreibenden nicht der Gewerbeordnungspflicht, die Anmeldung eines Gewerbes und die Entrichtung einer Gewerbesteuer ist demnach nicht notwendig. Auch muss ein Freiberufler keine doppelte Buchführung betreiben. Für das Finanzamt reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Steuererhebung aus. Eine Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer entfällt ebenso. |
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Ist man als Freiberufler sozialversicherungspflichtig? |
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Grundsätzlich sind alle Freiberufler wie Selbstständige von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Doch hier gibt es einige Punkte zu beachten. |
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Weitere Informationen und Links |
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http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_45.pdf |
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